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UN-Kinderrechtskonvention

(Wikipedia)

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Info unter www.unicef.ch / www.netzwerk-kinderrechte.ch

Kinder haben Rechte (unicef.ch)Kinder sollen gesund und sicher aufwachsen, in ihrer Entwicklung gefördert und vor Diskriminierung geschützt werden. Entscheide, die das Kind betreffen, müssen in seinem besten Interesse gefällt sein. Und in Belangen, die sie selbst betreffen, dürfen Kinder mitreden.
Als völkerrechtliches Übereinkommen verpflichtet die Kinderrechtskonvention die Staaten, Kinder mit gesetzlichen Massnahmen zu schützen.

Zehn Grundrechte (Wikipedia)
Im Originaltext braucht es dazu 54 Artikel in sehr komplizierter und sicher nicht kindgerechter Sprache.[2] Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen (die Nummerierung entspricht nicht jener der Artikel):
  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  3. das Recht auf Gesundheit;
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

In der Praxis heißt das, Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.

Lehrplan 21 - Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte

www.netzwerk-kinderrechte.ch

Im Rahmen der Konsultation zum Lehrplan 21 macht das Netzwerk Kinderrechte auf die Verpflichtung der Schweiz aufmerksam, die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) durch geeignete und wirksame Massnahmen in die Bildung von Kindern und damit in den Lehrplan 21 zu integrieren.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz formuliert seine Anliegen gemeinsam mit der Bildungskoalition der NGOs im gemeinsamen Fragebogen an die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz, weist aber darüber hinaus explizit auf kinderrechtliche Anliegen hin.
Die Einleitung zum Lehrplan 21 sollte im Abschnitt "Gesetzliche Grundlagen" über die Verfassung und die kantonalen Gesetzen hinaus auch auf die UN-KRK hinweisen. So wird deutlich, dass die UN-KRK eine verbindliche Rechts- und Orientierungsquelle ist und detaillierte Bildungsziele formuliert, die in den Lehrplan 21 eingeflossen sind.

Die Kinder- und Menschenrechtsbildung ist im Lehrplan 21 im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) sowie als fachübergreifendes Thema unter der Leitidee der nachhaltigen Entwicklung enthalten. Dies ist grundsätzlich sehr zu begrüssen. Folgende Kompetenzen sollten jedoch in Entsprechung der UN-KRK als Mindestansprüche verankert werden:
  • 2. Zyklus, NMG 10, 7f: „…können Rechte und Pflichten von Individuen in der Gemeinde nennen (Menschenrechte und Kinderrechte)“
  • 2. Zyklus, NMG 11, 4c: „…können Kinderrechte erklären und an Beispiele ihre Bedeutung in konkreten Situationen erläutern.“
  • 3. Zyklus, RZG 8, 2b: „…können die Menschenrechte erklären.“
Diese kinderrechtlichen Anliegen entsprechen auch den Interessen der Schweizer Jugendlichen, die gemäss einer Befragung zum Lehrplan 21 ihren Wissensstand bezüglich Kinder- und Jugendrechten im Speziellen sowie Menschenrechten im Allgemeinen erweitern möchten.
Weiterführende Informationen:
  • Vollständige Stellungnahme Netzwerk Kinderrechte Schweiz
  • Die Bildungskoalition über den Lehrplan 21 
  • Beitrag des Netzwerks Kinderrechte zur Studie „Jugend und Lehrplan 21“
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Kinder sind wie kleine Sonnen, die auf wundersame Weise Wärme, Glück und Licht in unser Leben bringen.
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